Newsletter 08/2002 – Das Webimpressum – Sinn und Unsinn
Für viel Verunsicherung haben die neuen Vorschriften des Teledienstegesetzes (TDG) gesorgt, die zum 1.1.2002 in Kraft getreten sind. Diese sehen in §6 TDG (Anbieterkennzeichnung) vor, dass fast jede Website bestimmte Angaben zu ihren Betreibern machen muss – in der Umgangssprache „Webimpressum“ genannt. Zunächst wurden diese Neuerungen weitgehend nicht beachtet, doch …