Newsletter 08/2002 – Das Webimpressum – Sinn und Unsinn

Für viel Verunsicherung haben die neuen Vorschriften des Teledienstegesetzes (TDG) gesorgt, die zum 1.1.2002 in Kraft getreten sind. Diese sehen in §6 TDG (Anbieterkennzeichnung) vor, dass fast jede Website bestimmte Angaben zu ihren Betreibern machen muss – in der Umgangssprache „Webimpressum“ genannt.

Zunächst wurden diese Neuerungen weitgehend nicht beachtet, doch in den letzten Wochen sind sie ins Gespräch gekommen. Vor allem durch Abmahnungen von Websites, die diese Vorschriften nicht einhalten.

Wen betrifft die Kennzeichnungspflicht?

Laut TDG alle „geschäftsmäßigen Teledienste“. Rein private Sites sind also ausgenommen. Unklar ist aber, ob etwa eine Bannerwerbung schon genügt, um eine private Homepage zum geschäftsmäßigen Teledienst zu machen. Denn damit werden mit der Site Geschäfte gemacht – und nach strenger Auslegung wäre damit ein Impressum nötig.

Gehen Sie also lieber auf Nummer sicher.

Was ist ein Impressum?

Der Begriff stammt aus dem Druckwesen und kommt vom lateinischen imprimere (hinein-, aufdrücken). Jede Zeitung und Zeitschrift braucht ein Impressum, das die Verantwortlichen nennt. Im Web macht dieser Begriff eigentlich keinen Sinn, weil hier nichts gedruckt wird. Aber er ist schon weit verbreitet und wird sich wohl dauerhaft durchsetzen – so wie der Begriff der „Seiten“ im Web.

Die dahinter stehende Idee ist sinnvoll: Der Benutzer soll wissen, mit wem er da eventuell Geschäfte macht. Doch das Gesetz ist teilweise unklar und umständlich und wird von manchen dubiosen Geschäftsleuten zu Abmahn-Serien missbraucht.

Was gehört ins Impressum?

Diese Frage lässt sich leider gar nicht so einfach beantworten, da das davon abhängt, was Sie für eine Site erstellen, wer sie betreibt und welches Ziel sie verfolgt.

Die Situation wird sich vermutlich in den nächsten Monaten klären, indem die Gerichte das Gesetz genauer auslegen.

Das TDG schreibt vor, dass „mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten“ sind:

1.) Namen und Anschrift der Betreiber.
Bei Unternehmen, Genossenschaften und Vereinen zusätzlich der Name des Vertretungsberechtigten.

2.) E-Mail-Adresse und Telefonnummer.
(Die Telefonnummer ist zwar nicht explizit im Gesetzestext erwähnt, ergibt sich aber aus der Begründung, die für die Interpretation herangezogen wird.)

3.) Wenn der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die zulassungspflichtig ist, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde.

4.) Das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das die Betreiber eingetragen sind, und die Registernummer.

5.) Bei Berufen, die wie Handwerker, Rechtsanwalt, Steuerberater, Architekt oder Arzt Angaben über
a) die Kammer, welcher die Betreiber angehören,
b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem
die Berufsbezeichnung verliehen wurde,
c)  die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie
diese zugänglich sind. (Das ist nicht genauer erklärt, im Normalfall
genügt hier ein Link zu den genannten Regelungen auf einer anderen
Website, z.B. bei der Handwerkskammer.)

6.) Falls die Betreiber eine Umsatzsteueridentifikationsnummer haben, diese Nummer. (Die normale Steuernummer ist damit nicht gemeint, sondern nur die speziell für Geschäfte innerhalb der EU nötige USt.-ID.)

Verstöße gegen die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung werden mit bis zu 50 000 Euro geahndet.

Wohin gehört das Impressum?

Im TDG steht, die Informationen müssen „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ sein. Mit einem Link „Webimpressum“ in der Navigationsleiste oder auf der Fußzeile jeder Seite sollte dieser Anspruch erfüllt sein. Die Angaben unter „Kontakt“ zugänglich zu machen ist vermutlich auch ausreichend. Problematisch kann es unter Umständen werden, wenn die Linkbezeichnung nicht eindeutig ist, die Angaben tiefer auf der Site versteckt sind oder wenn der Link nicht von jeder Seite aus zugänglich ist.

Welche Vorschriften gibt es noch?

Eine ganze Menge, insbesondere, wenn über die Site Waren bestellt werden können oder anderweitig Geschäftsabschlüsse zustande kommen. In solchen Fällen sollten Sie generell einen Anwalt zu Rate ziehen.

Betreiben Sie Meinungsbildung durch Kommentare oder Berichte (redaktionell-journalistische Texte) auf der Site, ist die Angabe eines inhaltlich Verantwortlichen nötig. Wenn Sie nur Produkte oder Dienstleistungen beschreiben, brauchen Sie das nicht.

Verweisen Sie auf externe Links, sollten Sie einen Haftungsausschluss dazu auf Ihre Site setzen. (siehe dazu www.disclaimer.de) edit 6.2.2015: Davon ist inzwischen längst abzuraten. Siehe Kommentar & auch Disclaimer – nicht totzukriegen.

Was ist eine Abmahnung?

Eine Abmahnung ist ein Schreiben eines Rechtsanwalts (in Ausnahmefällen auch das eines Ihrer Konkurrenten), in dem Sie aufgefordert werden, einen (vermeintlichen oder tatsächlichen) Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht in Zukunft zu unterlassen. Das Unangenehme dabei ist, dass

  • Gebühren des abmahnenden Anwalts zu zahlen sind

  • ein Vertragsstrafeversprechen gefordert wird. Das ist die Verpflichtung, diesen Verstoß nicht mehr zu wiederholen und eine Strafe zu zahlen, falls man sich nicht daran hält.

Wer darf abmahnen?

Voraussetzung für eine gültige Abmahnung ist, dass der Abmahnende in einem Konkurrenzverhältnis zu Ihnen steht. Schickt ein Hersteller von Batterien einem Schreiner eine Abmahnung wegen seines fehlerhaften Webimpressums, ist diese ungültig.

Was tun, wenn Sie eine Abmahnung bekommen?

Sie können die Abmahnung ignorieren oder zurückweisen, aber für diesen Fall werden gerichtliche Schritte angedroht. Und falls Sie den Prozess verlieren, wird das Ganze deutlich teurer für Sie.

Ich empfehle Ihnen in jedem Fall, einen Anwalt einzuschalten, wenn Sie eine Abmahnung bekommen. Auch wenn Ihnen der Vorwurf absurd erscheint, sollten Sie sich absichern.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der sicherste Weg, eine Abmahnung zu vermeiden der ist, ein korrektes Webimpressum einzubauen. Sehen Sie lieber zu viele Informationen vor als zu wenig. Um ganz sicher zu gehen, sprechen Sie das jeweilige Webimpressum mit einem Anwalt durch.

Aber verlieren Sie nicht den eigentlichen Sinn des TDG aus den Augen: Es soll den Verbrauchern ermöglichen, alle für sie nötigen Informationen über den Betreiber einer Site zu bekommen. Gliedern Sie Ihr Webimpressum übersichtlich und platzieren Sie die wichtigen Angaben wie Adresse, Telefonnummer und E-Mailadresse möglichst deutlich. Dann entsprechen Sie den gesetzlichen Vorschriften und den Bedürfnissen der Benutzer.

Links:

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tdg/

oder

www.online-recht.de/vorges.html?TDG

Der Gesetzestext des Teledienstegesetzes

www.digi-info.de

Auf der Site dieser Agentur finden Sie den Webimpressum-Assistent, mit dem Sie einfach ein Musterimpressum für jeden speziellen Fall erstellen können.

www.anwaltsinfo.de/Wettbewerbsrecht/Was_ist_eine_Abmahnung/body_was_ist_eine_abmahnung.htm

Rechtliche Hintergründe und einige Tipps dazu, was Sie tun können, wenn Sie eine Abmahnung bekommen sollten.

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(c) Jens Jacobsen 2002

Bei Weiterleitung oder Zitat bitte Quellenangabe („Quelle:
benutzerfreun.de-Newsletter August 2002“).

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3 Gedanken zu „Newsletter 08/2002 – Das Webimpressum – Sinn und Unsinn“

  1. Sehe ich recht oder träume ich schlecht? Sie geben den Rat, einen Haftungsausschluss bezüglich externer Links zu setzen. Und als Sahnehäubchen obendrauf geben Sie „disclaimer.de“ als Referenz an? Seit einigen Jahren lese ich mit Gewinn Ihren Newsletter – aber dieses hier gezeigte Ausmaß an Unkenntnis und Kritiklosigkeit schockiert mich nun. Selbst das Herausgabedatum 2002 entschuldigt nichts. Schon damals war klar, dass Haftungsausschlüsse generell einen fragwürdigen Nutzen haben und für die meisten Webseiten nur Hokuspokus sind. Darüber hinaus ist „disclaimer.de“ ein Schwindelangebot, das kein seriöser Berater empfehlen sollte.
    Ralf Roschinski, Internet Consultant, Berlin

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    • Hallo Herr Roschinski, da habe ich auch gestaunt! Sie haben inhaltlich natürlich völlig Recht, ich habe es gleich korrigiert im Text. Ich war selbst überrascht, dass ich einmal dieser Meinung war – sehen Sie es mir nach in Anbetracht der 13 Jahre, die das mittlerweile her ist. Danke für den Hinweis!

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