Werbe-Mails auch an Unternehmen verboten

Schon die erstmalige Zusendung einer Werbe-E-Mail ohne vorherige Einwilligung des Adressaten stellt einen unmittelbaren Eingriff in den Gewerbetrieb des Empfängers dar. Das schreibt der Bundesgerichtshof in der Urteilsbegründung zu unverlangten Werbe-Mails. Was für Privatpersonen schon lange klar war, ist jetzt offiziell auch für Firmen so: Sie dürfen niemandem eine E-Mail …

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