Werbe-Mails auch an Unternehmen verboten

Schon die erstmalige Zusendung einer Werbe-E-Mail ohne vorherige Einwilligung des Adressaten stellt einen unmittelbaren Eingriff in den Gewerbetrieb des Empfängers dar.

Das schreibt der Bundesgerichtshof in der Urteilsbegründung zu unverlangten Werbe-Mails. Was für Privatpersonen schon lange klar war, ist jetzt offiziell auch für Firmen so: Sie dürfen niemandem eine E-Mail schicken, die Werbung enthält, der nicht vorher zugestimmt hat.

Und Newsletter gelten übrigens ganz klar als Werbung. Was aber natürlich nach wie vor OK ist, ist das double-opt-in-Verfahren zur Anmeldung bei einem Newsletter. Im Normalfall geht diese Bestätigungsmail ja sowieso an den, der sie angefordert hat. Nur wenn der sich vertippt hat, oder jemand Unsinn macht, bekommt die Bestätigungsmail jemand, der sie gar nicht wollte.

Ausführliche Beschreibung des BGH-Urteils bei Absolit

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