Google Analytics illegal?
Schon vor einige Wochen ging es hier im Blog um Google Analytics. Nun ist das Thema wieder aktuell, da der so genannte „Düsseldorfer Kreis“ am 26./27. November einen Beschluss dazu gefasst hat. Der Düsseldorfer Kreis ist eine informelle Runde von Vertretern der Behörden, die in Deutschland für den Datenschutz verantwortlich sind.
Kern des Beschlusses: Wer die IP-Adressen der Besucher seiner Website speichert, muss dazu vorher deren Erlaubnis einholen. Das hieße, Sie müssten Ihre Besucher auf der ersten Seite, die sie von Ihrer Website aufrufen, fragen, ob Sie Google Analytics nutzen dürfen. Das ist praktisch natürlich nicht machbar – damit verschrecken Sie garantiert den Großteil Ihrer Besucher.
Müssen Sie nun also auf Google Analytics als Statistik-Tool verzichten und anders herausbekommen, was wie viele Nutzer wann auf Ihrer Site anstellen? Damit wären Sie wohl in jedem Fall auf der sicheren Seite (solange das alternativ eingesetzte Analyseprogramm nicht auch die IP-Adressen der Besucher speichert).
Wenn Sie Google Analytics dennoch weiter einsetzen, gibt es aber dennoch wahrscheinlich nicht gleich einen Bußgeldbescheid der Datenschutzbeauftragten. Es ist wohl geplant, nur Stichproben zu machen und dann zunächst den Betreiber der Website anzuschreiben. Erst wenn der sich weigert oder nicht reagiert, sollen Bußgelder verhängt werden. Wobei man sich leider nicht darauf verlassen kann, dass es so abläuft.
Als Fazit bleibt also leider: Wer Google Analytics verwendet, der bewegt sich rechtlich gesehen auf dünnem Eis. Auf jeden Fall sollte man aber darauf hinweisen, dass man diesen Dienst nutzt, wie im erwähnten Blogeintrag beschrieben.
Bericht der Netzwelt zum Beschluss der Datenschutzbeauftragten
Einschätzung des Rechtsanwalts Carsten Ulbricht in seinem Blogbeitrag
5 Kommentare
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Christian Beier gepostet am 7. Dezember 2009:
Ich weiß zwar nicht, warum dieser Beitrag den Beschluss nur auf Google Analytics bezieht, denn auch andere Analyse-Werkzeuge speichern für die Auswertung die IP-Adresse des Benutzers. Und selbst in den Logfiles, die in der Standardkonfiguration bei jedem Webhoster gespeichert werden, wird für jeden Request die IP-Adresse “dauerhaft” gespeichert. Das Problem ist also viel weiter zu fassen, als nur im Bezug auf Google Analytics. Auch die Umsetzung der Forderung ist damit wesentlich umfangreicher und für den normalen Websitebetreiber auch nicht immer unbedingt zu realisieren (Webhoster etc.)
In meinem Weblog habe ich zu diesem Thema auch einen Kommentar geschrieben: http://www.beier-christian.eu/blog/weblog/kommentar-protokollierung-von-ip-adressen-ist-unzulaessig/
Jens Jacobsen gepostet am 8. Dezember 2009:
Vollkommen richtig, jede Form von IP-Speicherung ist betroffen, ob das jetzt von Google Analytics gemacht wird oder irgendwem/irgendwas sonst.
Nutzer auf der eigenen Site beobachten | benutzerfreun.de gepostet am 24. September 2010:
[...] ist der Dienst genauso problematisch wie Google Analytics, und Sie sollten Ihre Besucher zumindest darauf hinweisen, dass ihre Daten erfasst [...]
Piwik – Alternative zu Google Analytics | benutzerfreun.de gepostet am 9. Dezember 2010:
[...] Viele dieser Fragen können Sie mit den Statistiken Ihres Web-Hosters beantworten. Oder Sie analysieren Ihre Logfiles selbst, die jeder Webserver standardmäßig anlegt. Doch viel bequemer geht es mit dem weit verbreiteten, komfortablen, kostenlosen Google Analytics. Leider ist es in Deutschland rechtlich bedenklich oder sogar illegal, den Dienst zu nutzen. Vor allem deshalb, weil Sie damit Daten Ihrer Besucher von einem fremden Unternehmen sammeln lassen, dessen Server auch noch im Ausland stehen. (Details z. B. im Blogeintrag Google Analytics illegal) [...]
Newsletter 01/2011 – Den Erfolg messen mit Web Analytics | benutzerfreun.de gepostet am 4. Januar 2011:
[...] http://www.benutzerfreun.de/marketing_pr_seo/google-analytics-illegal Blogpost zur Frage, ob die Nutzung von Google Analytics in Deutschland verboten ist [...]