Lästige Pflichten, die man nicht vergessen sollte

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2 Gedanken zu „Lästige Pflichten, die man nicht vergessen sollte“

  1. Danke, wieder mal viele nützliche Hinweise. Was ist eigentlich mit Twitter? Ist dort für Unternehmensaccounts ebenfalls ein Impressum und ggf. eine Datenschutzerklärung notwendig? Oder genügt ein einmaliger tweet mit dem Hinweis und der Verlinkung auf die firmeneigene Website?

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    • Interessante Frage. Ein Impressum im eigentlichen Sinn ist bei Twitter technisch nicht möglich – und das in einem alten Tweet „abzulegen“ ist auch wenig sinnvoll. Dort würde wohl auch niemand suchen. Nach meinem Verständnis geht ein Impressum also höchstens auf der Profil-Seite, aber dort ist der Platz begrenzt. Daher würde ich dort einfach nur ganz klar machen, dass es sich um das Twitter-Profil von Ihnen handelt und auf Ihre Website verlinken – auf dem ist ja dann ein Impressum. Wenn Sie sicher gehen wollen, dann sollten Sie aber wie immer Ihren Anwalt fragen…

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