Google Analytics illegal?

Schon vor einigen Wochen ging es hier im Blog um Google Analytics. Nun ist das Thema wieder aktuell, da der so genannte „Düsseldorfer Kreis“ am 26./27. November einen Beschluss dazu gefasst hat. Der Düsseldorfer Kreis ist eine informelle Runde von Vertretern der Behörden, die in Deutschland für den Datenschutz verantwortlich sind.

Kern des Beschlusses: Wer die IP-Adressen der Besucher seiner Website speichert, muss dazu vorher deren Erlaubnis einholen. Das hieße, Sie müssten Ihre Besucher auf der ersten Seite, die sie von Ihrer Website aufrufen, fragen, ob Sie Google Analytics nutzen dürfen. Das ist praktisch natürlich nicht machbar – damit verschrecken Sie garantiert den Großteil Ihrer Besucher.

Müssen Sie nun also auf Google Analytics als Statistik-Tool verzichten und anders herausbekommen, was wie viele Nutzer wann auf Ihrer Site anstellen? Damit wären Sie wohl in jedem Fall auf der sicheren Seite (solange das alternativ eingesetzte Analyseprogramm nicht auch die IP-Adressen der Besucher speichert).

Wenn Sie Google Analytics dennoch weiter einsetzen, gibt es aber dennoch wahrscheinlich nicht gleich einen Bußgeldbescheid der Datenschutzbeauftragten. Es ist wohl geplant, nur Stichproben zu machen und dann zunächst den Betreiber der Website anzuschreiben. Erst wenn der sich weigert oder nicht reagiert, sollen Bußgelder verhängt werden. Wobei man sich leider nicht darauf verlassen kann, dass es so abläuft.

Als Fazit bleibt also leider: Wer Google Analytics verwendet, der bewegt sich rechtlich gesehen auf dünnem Eis. Auf jeden Fall sollte man aber darauf hinweisen, dass man diesen Dienst nutzt, wie im erwähnten Blogeintrag beschrieben.

Bericht der Netzwelt zum Beschluss der Datenschutzbeauftragten: www.netzwelt.de/news/81282-datenschutz-duesseldorfer-kreis-untersagt-speicherung-ip-adressen.html (ACHTUNG: bei mir kam 11/2013 die Warnung, dass die Site von Netzwelt Malware enthält, daher habe ich die direkte Verlinkung entfernt und rate vom Besuch der Site ab. Vermutlich wurde sie gehackt. Das Problem ist mittlerweile vermutlich behoben, aber das kann ich nicht immer wieder prüfen. Im Zweifel lieber über Google suchen.)
Einschätzung des Rechtsanwalts Carsten Ulbricht in seinem Blogbeitrag

5 Gedanken zu „Google Analytics illegal?“

  1. Ich weiß zwar nicht, warum dieser Beitrag den Beschluss nur auf Google Analytics bezieht, denn auch andere Analyse-Werkzeuge speichern für die Auswertung die IP-Adresse des Benutzers. Und selbst in den Logfiles, die in der Standardkonfiguration bei jedem Webhoster gespeichert werden, wird für jeden Request die IP-Adresse „dauerhaft“ gespeichert. Das Problem ist also viel weiter zu fassen, als nur im Bezug auf Google Analytics. Auch die Umsetzung der Forderung ist damit wesentlich umfangreicher und für den normalen Websitebetreiber auch nicht immer unbedingt zu realisieren (Webhoster etc.)

    In meinem Weblog habe ich zu diesem Thema auch einen Kommentar geschrieben: http://www.beier-christian.eu/blog/weblog/kommentar-protokollierung-von-ip-adressen-ist-unzulaessig/

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