Was darf ein ein Arzt im Internet?

Wer in den so genannten Heilberufen arbeitet, kann nicht einfach auf seine Website stellen, was ihm passend erscheint.

Der Gesetzgeber wie auch die Kammern und die Krankenkassen machen hier Vorgaben, die vor allem dem Schutz der Patienten dienen sollen.

Einige Beispiele dafür, was man als Arzt nicht auf der Homepage haben darf:

  • Krankengeschichten und Fallbeispiele
  • Fotos im Artzkittel
  • Vorher-nachher-Bilder
  • Zitate zufriedener Patienten

Gute Informationen hierzu zu finden ist nicht leicht, daher hier Links zu Informationen, die ich bei der Recherche zu dem Thema gefunden habe:

Ärzte und Werbung

Drei hervorragende PDFs einer auf Medizinrecht spezialisierten Kanzlei (die entsprechenden Dokumente sind ganz unten auf der Seite und heißen „Das Werberecht der medizinischen Leistungserbringer“ – Teil 1 bis Teil 3):

Aktuelles zum Medizinrecht bei Heberer & Kollegen

Und die Kanzlei IT-Recht bietet: Artikel rund um das Thema Werberecht – Heilberufe und Heilverfahren

Heilpraktiker und Werbung

Für Heilpraktiker gibt es Vorgaben von Schulen und Verbänden, z.B. von der Paracelsus-Schule: Berufsordnung für Heilpraktiker, Abschnitt „Werbung“

Und hier noch einige Hinweise einer Kanzlei: Heilpraktikerrecht / (Heilmittel-)Werberecht

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